By Ulrich Leffson (auth.)
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Wissenstransfer in multinationalen Unternehmen
Die internationale Geschäftstätigkeit ist für die Unternehmen, die davon berührten Länder und die Weltwirtschaft zum Schlüsselfaktor des Erfolgs geworden. Die Herausgeber beabsichtigen mit der Schriftenreihe mir-Edition, die multi dimensionalen Managementanforderungen der internationalen Unternehmens tätigkeit wissenschaftlich zu begleiten.
- Tafeln der spinalen Sensibilitätsbezirke der Haut
- Die Gefäßdrüsen: als regulatorische Schutzorgane des Zentral-Nervensystems
- Sicherheitsvorschriften für die Errichtung elektrischen Starkstromanlagen: Festgesetzt nach den Beschlüssen der Sicherbeits-Kommission zu Jena vom 12.–15. Januar 1903
- Waagen und Wägung; Geräte zur Anorganischen Mikro-Gewichtsanalyse
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Zu den berufsrechtlichen Fragen der Sozietät vgl. das vom IdW herausgegebene WP·Handbuch, das von Zeit zu Zeit in überarbeiteten Auflagen erscheint. 33 Wirtschaftsprüfern mit der Folge, daß assoziierte Wirtschaftsprüfer größere Aufträge übernehmen können, als wenn sie in einer Einzelpraxis tätig wären, und (3) durch die flexible Prüferzuteilung die Möglichkeit, starken oder schwachen Arbeitsanfall bei einem einzelnen Wirtschaftsprüfer innerhalb der Sozietät auszugleichen . 01 Der erwerbswirtschaftUche Prüfungsbetrieb Der Prüfungsbetrieb kann gekennzeichnet werden durch (1) die Arten des Faktoreinsatzes, (2) die Organisation des Prüfungsbetriebs und (3) die Instrumente zur Erreichung eines einheitlichen Prüfungsstandards.
Instanz ein Senat des Oberlandesgerichts und in 3. Instanz ein Senat des Bundesgerichtshofes (§§ 72 ff . WPO) . Verfahren Der Beschuldigte darf zur Durchführung des Verfahrens weder vorläufig festgenommen noch verhaftet oder vorgeführt werden (§ 82 WPO) . Verhandlung Die Verhandlung ist nicht öffentlich; auf Antrag des beschuldigten WP muß sie jedoch öffentlich sein (§ 99 WPO) . Bestellung eines Vertreters Zur Ausführung von erteilten Aufträgen kann die WP-Kammer während eines einstweiligen Berufs- und Vertretungsverbots des WP einen Vertreter, der Wirtschaftsprüfer sein muß, bestellen.
404 Abs. 2 ZPO und 73 Abs , 2 StPO über das Gebiet der wirtschaftlichen Betriebsführung (§2 Abs. 3). Zu beachten sind die §§ 407, 409 ZPO und 75, 77 StPO . Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüfer haben das Recht und die Pflicht, im beruflichen Verkehr die Berufsbezeichnung "Wirtschaftsprüfer" zu führen (§ 18). Räumlicher Bereich der Tätigkeit Es besteht Niederlassungsfreiheit in der BRD und Westberlin (§ 3 Abs . 1 WPO). Wirtschaftsprüfern ist jedoch nur die Errichtung einer Zweigniederlassung neben der Hauptniederlassung erlaubt (§ 3 Abs .
- Download Die Psychoanalyse und ihre Kinder: Eine Auseinandersetzung by Oswald Bumke PDF
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