By Professor Dr. Burkhard Boemke, Dr. Joachim Luke, RA Dr. Bernhard Ulrici (auth.)

Die vorliegende Fallsammlung zum Schwerpunktbereich Arbeitsrecht versteht sich als Ergänzung zu den klassischen Lehr- und Lernbüchern. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass Examenskandidaten häufig Probleme haben, das durchaus vorhandene materielle Wissen in die Lösung eines konkreten Falles einzubringen. Die Fallsammlung greift daher die wichtigsten Standardprobleme aus dem Koalitionsrecht, Betriebsverfassungsrecht und dem Recht des Arbeitsgerichtlichen Verfahrens auf und zeigt, wie diese mit dem Individualarbeitsrecht zusammenwirken. Außerdem wird vermittelt, wie das materielle Wissen zu einzelnen Rechtsfragen in einer konkreten Fallbearbeitung gutachtentechnisch umgesetzt werden kann. Um dem Leser den Lösungsweg zu veranschaulichen, enthält die Fallsammlung Aufbauschemata zu den wichtigsten Prüfungskomplexen.

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Ernst Ludwig Ehrlich (1921 2007), der bekannte Judaist und Historiker, begann seine akademische Laufbahn 1940 an der Berliner Hochschule für die Wissenschaft des Judentums. Im Jahr 1943 gelang ihm die Flucht aus dem nationalsozialistischen Deutschland in die Schweiz. Als Wissenschaftler wirkte er an den Universitäten von Zürich, Basel, Bern, Frankfurt a.

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Siehe unter B II 2, S. 34 f. Larenz, Methodenlehre, S. 427 f. – Vgl. Richardi, Kollektives Arbeitsrecht, § 3 Rn. 11. 1995, BVerfGE 92, 26, 46; HandBdGR I/Ossenbühl, § 15 Rn. 62. – Vgl. auch Richardi, Kollektives Arbeitsrecht, § 3 Rn. 11. Vgl. Larenz/Wolf, BGB-AT, § 4 Rn. 83 („alsbaldige Abhilfe durch den Gesetzgeber nicht zu erwarten“). Gewerkschaft unter Druck der Koalitionsfreiheit und den Grundrechten der Arbeitgeber bestehende Spannungsfeld trotz mehr als 50-jähriger Geltung des Grundgesetzes nicht getroffen hat108.

Diese Aufgabentrennung schützt Gewaltenteilung und Rechtssicherheit85. Sie kann jedoch in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip treten, aus welchem sich ableiten lässt, dass der Staat Gerichte schaffen muss, um bestehende Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden. Danach muss ein angerufenes Gericht jeden ihm vorgetragenen Rechtsstreit unter Anwendung des geltenden Rechts entscheiden86. Dies führt zu Schwierigkeiten, wenn für einen vom Gericht zu entscheidenden Fall eine gesetzliche Regelung fehlt, aber erforderlich ist.

Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht I, S. 258 f. Vorrang der gesetzesimmanenten Rechtsfortbildung 41 42 Klausur Nr. 1 4. Wahrung der Rechtssicherheit Berücksichtigung der Rechtssicherheit Beeinträchtigung der Rechtssicherheit Abwägung Schließlich darf der Rechtsfortbildung nicht das Interesse an Rechtssicherheit entgegenstehen. Dies ist der Fall, wenn die mit der Rechtsfortbildung verfolgten Interessen überwiegen. Die Rechtssicherheit wird beeinträchtigt, wenn die Orientierungsgewissheit der Rechtsunterworfenen auf Grund des Fehlens klarer Rechtsregeln leidet110.

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